Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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4) Wenn elternlose Geschwister zwar verschiedene Mütter, aber einen gemein- 
schaftlichen Vater hatten, so sind sie als Glieder einer einzigen Familie zu 
betrachten; wenn sie dagegen zwar eine gemeinschaftliche Mutter, aber ver- 
schiedene Vater haben, so sind sie als Glieder verschiedener Familien zu be- 
trachten. 
g. 83. 
In den Faͤllen, wo Kinder verschiedener Ehen als Glieder verschiedener Familien 
zu betrachten sind (F. 82), wird den Kindern erster Ehe durch das Daseyn von Kin- 
dern zweiter Ehe, und umgekehrt, ein Befreiungs-Anspruch weder gegeben, noch ent- 
zogen. 
Es kann also z. B. derjenige, dessen einziger aber halbbürtiger Bruder im Mi- 
litär dient, hierauf keinen Befreiungs-Anspruch gründen, wenn nämlich der gemein- 
schaftliche Vater oder die gemeins. hDe Mutter nicht mehr lebt. 
Andererseits wird demjenigen, dessen einziger vollbürtiger Bruder im Militär 
dient, sein Befreiungs-Anspruch dadurch nicht entzogen, daß er einen oder mehrere 
halbbürtige Brüder hat, vorausgeseht, daß der gemeinschaftliche Vater oder die ge- 
meinschaftliche Mutter gestorben ist. 
g. Ba4. 
Da im Militaͤr dienende Bruͤder nur dann eine Befreiung begruͤnden koͤnnen, wenn 
sie persoͤnlich dienen (Art. 28, Ziffer 4), so duͤrfen weder dicjenigen, welche einen Ein- 
steher gestellt haben, noch die als gestellt zu betrachtenden Ausgenommenen, als im 
Militaͤr dienend gerechnet werden. 
Deserteurs und Vermißte aber duͤrfen nur so lange als im Militaͤr dienend ge- 
rechnet werden, als ihre durch das Geseßz bestimmte oder freiwillig übernommene Dienst- 
zeit nicht abgelaufen ist. 
. 35. 
Damit von zwei Brüdern derjenige, welcher die höhere Loosnummer gezogen, 
Befreiung ansprechen könne (Art. 23, Ziffer 7), wird außer den übrigen im Geseß 
angeführten Bedingungen erfordert, daß der andere Bruder zum Komtngent begcich- 
net sey. Wäre also der letztgenannte Bruder aus irgend einem Grunde selbst befreit, 
oder wegen Berufs von der Aushebung ausgenommsen, so hätte der Bruder, wolcher
	        
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