Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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C. 
6) Wolfgang August v. Moͤgling, von Stuttgart; 
1) Dominikus Franz Stapf, von Ravensburg; 
8) Carl Hammer, von Kuͤnzelsau; 
9) Ignatz Burger, von Stuttgart; 
10) Wilhelm Stahl, von Boͤblingen. 
* 
11) Albert Otto Klemm, von Stuttgart. 
  
12) Johann Friedrich Sting, von Balingen. 
Stuttgart den 25. November 1828. 
Für den Minister:: 
v. Otto. 
8) Der Departements der Justiz und der auswärtigen 
Angelegenheiten: 
Der Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. 
Vekanntmachung in Betreff einer mit der Herzoglich Sachsen= Altenburgischen Regierung getroffcenen 
Uebereinkunft über Vergütung derjenigen Kossen, welche durch Reguisttionen in Strafrechts, Fällen bei 
den gegenseitigen Gerichten veraulaßt werden. 
Die Königlich Würtrembergische Regierung ist mit der Herzoglich Sachsen-Alten- 
burgischen Regierung in Beziehung auf Vergütung derjenigen Kosten, welche durch 
Requisitionen in Strafrechts-Fällen bei den gegenseitigen Gerichts-Stellen veranlaßt 
werden, dahin übereingekommen: 
„daß in solchen strafrechtlichen Verhandlungen, wo die Kosten niedergeschla- 
„gen, oder auf die Casse des Staats oder des Gerichtöherrn übernommen 
„werden müssen, gegenseitig keine Kosten für Protokollirung, für Schreiben, 
„so wie für die an die Gerichts-Personen, oder an die Casse sonst zu ent- 
„richtenden Sporteln aufgerechnet werden sollen.“
	        
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