Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Unter dem 29. v. M. wurden die Rittmeister zweiter Classe, v. Hardt, des ersten, 
und v. Graͤvenitz, des vierten Reiter-Regiments, auf ihr Ansuchen gegenseitig ver- 
setzt; 
unter dem 6. d. M. der Hauptmann erster Classe im General-Quartiermeisterstab, 
v. Martens, zum Adjutanten des Kriegsministers ernannt und zugleich zum Major 
befoͤrdert; 
unter dem 7. d. M. dem vormaligen Lieutenant, nunmehrigen Ober-Zoll= und 
Hallverwalter zu Ravensburg, Venhelmann, der Titel eines Hauptmanns zweiter 
Classe mit der Erlaubniß die Armee-Uniform zu tragen, und 
unrer dem 1. d. M. dem pensionirten Major v. Starckloff, der Titel eines 
Oberstlieutenants ertheilt. 
Unter dem ½2. L. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Oberstoßhingen, Ober- 
amts und Delkanats Ulm, ernannte Kaplan Vollmer, von Wiesenstaig, und 
unter dem 6. d. M. der auf die katholische Pfarrei Seebronn, Oberamts und 
Land-Dekanats Rortenburg, ernannte Pfarrer Buschle, von Mettenberg, die König- 
liche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1325 (Reg. Blatt S. 423) 
werden hierdurch diejenigen Referendäre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der zweiten 
Dienfrprüfung befähigt sind und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, aufgefordert, 
ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres Aufenthalts= 
Orts bis zum 15. Januar 1329 bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser ein- 
zureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nachtheil des Aus- 
schlusses von der nschstbevorstehenden Semester-Prüfung für die Säumigen unfehlbar 
eintreten würde.
	        
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