Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

872 
den ist, bei welchem die Naturalien in den durch das Sportel-Gesetz festgesetzten Preisen 
in Anschlag genommen sind, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium zu melden. 
5) Die wieder zu besehende katholische Pfarrstelle in Jettenhausen, Oberamts 
und Dekanats Tettnang, begreift den Pfarrort mit den Filialen Heiseloch, Meisters- 
hofen, Schnehenhausen und Waggershausen, 366 Pfarrgenossen. Da die Pfarrschule 
sich im Filial Schnebenhausen befindet, so muß der Pfarrer insbesondere auch an jedem 
Sonntag allda der Sonntagsschule beiwohnen, und die Christenlehre, nachher in Jetten- 
hausen den Abend-Gottesdienst halten. Das Pfarr-Einkommen besteht an Güter- 
Ertrag, Zehenten, Grund-Gefällen, Kapital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren in yoo fl. 
6) Die Vewerber um das erledigte Präceptorat in Weinsberg haben sich inner- 
halb drei Wochen, bei dem K. Studienrath zu melden. Diese Stelle, mit welcher die 
Verpflichtung, wöchentlich 30 Lehrstunden in den gewöhnlichen Lehrfächern zu geben, 
verbunden ist, gewährt neben dem Genuß einer freien Wohmung, das nach den neuesten 
Normal-Preisen berechnete Einkommen von 505 fl. 12 kr., dessen einzelne Bestandtheile 
144 fl. 30 kr. Geld, 551 fl. 12 kr. Naturalien in Frucht, Wein und Holz, und Güter- 
Genuß im Betrag von fl. 30 kr. sind. 
7) Durch die Versehung des Cameral-Verwalters Hochstetter ist das Cameral- 
Amt Wurmlingen, dritter Elasse, womit ein Gehalo von #oo fl. an Geld und 
Naturalien verbunden ist, erledigt worden. Die Bewerber haben sich innerhalb vier 
Wochen unter Beischluß der nöthigen Zeugnisse bei der Finanz-Kammer des Schwarz= 
wald-Kreises zu melden. 
8) Am 27. d. M. ist der Regiments-Quartiermeister des dritten Infanterie-Regi- 
ments, v. Ulmer, zu Stuttgart gestorben. 
Am 3. d. M. sind die Rechts-Erkenutnisse vom Menat Oktober d. J. ausgegeben worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.