Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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10) Bei den Medicinal-Visitationen endlich wird der Kreis-Medicinalrath die 
Impfbücher jedenfalls an den Orten der Visitation untersuchen, aber auch von 
einigen Amtsorten dieselben sich zur Einsicht kommen lassen, und die Ergän- 
zung der etwa entdeckten Lücken durch das Bezirksamt einleiten. 
11) Würde auf die Vervollständigung eines mangelhaft erfundenen Impfbuchs ein 
besonderer Aufwand gemacht werden müssenz so ist der Schuldhafte verbunden, 
denselben der betreffenden Gemeindepflege zu ersehen. 
Stuttgart den 15. December 1828. 
Schmidlin.
	        
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