Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Dienst-Erledigungen. 
½) Die wieder zu besetßzende katholische Pfarrei Gündringen, Oberamts und 
Dekanats Horb, begreist im Pfarrdorfe, im Hofe Dürrenhard, in Rohrdorf, Unter- 
schwandorf und der weiteren Umgegend, Oberamts Nagold, 44 Katholiken. Als 
ausserordentliche Obliegenheit hat der Pfarrer monatlich wenigstens zweimal an einem 
Wochentage in dem Filial Rohrdorf Gottesdienst zu halten, und Religions-Unterricht 
zu ertheilen. Das Pfarr-Einkommen von eigenen Gärten und Wiesen, Zehnten, 
Grundgefäll, Besoldungen und Gebühren besteht in 620 fl. 
2) Die Bewerber um das erledigte zweite Diakonat zu Eßlingen haben sich inner- 
halb vier Wochen bei dem evangelischen Gonsistorium vorschriftmäßig zu melden. Ne- 
ben dem, daß der zweite Diakon mit dem zweiten Stadtpfarrer und dem ersten Diakon 
wochenweise bei den kirchlichen Geschäften in der Stadt abwechselt, hat er noch die 
Filialien Mettingen, Sulzgries und Rüdern, in welchen an jedem Sonntag abwech- 
selund eine Predigt oder Kinderlehre zu halten ist, besonders zu berathen. Das Einkom= 
men ist auf 696 fl. nach den in dem neuen Sportel-Gesetz bestimmten Normalpreisen 
berechnet. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Warmbronn, Diodcese Leonberg, 
welche 670 Kirchen-Genossen hat, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangeli- 
schen Consistorium zu melden. In der Competenz ist das Einkommen dieser Stelle 
berechnet zu 25 fl. Geld, 926 fl. Güter= und Zehnt-Ertrag und 36 fl. Beneficien und 
Emolumenten, zusammen 999 fl., wovon 4 fl. zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs- 
Fonds abzugeben sind. 
4) Durch Beförderung des Försters Rumpus ist das Revier Sterneck zweiter 
Elasse b, im Sulzer Forste in Erledigung gekommen. 
5) Am 13. v. M. ist der Rechts-Consulent Kapff zu Balingen gestorben.
	        
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