Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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1827 wegen nachtraͤglicher Anmeldung eingetragener Eigenthums- Vorzugs= und Pfandrechte, 
in Beziehung auf den Condominat-Ort Widdern. 227. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung der Resulrate des Vereins zu Stiftung eines 
Denkmals der verewigten Kènigin Catharina Moajesiät. 227. 
Ebend. Privilegium gegen den Nachdruck des Werks: Der chrisiliche Glaube 2c. von Schlcier, 
macher. 270. 
Gesetz; allgemeine Gewerbe-Ordnung. 237. 
Zusatz-Gesetz zu der allgemeinen Gewerbe-Ordnung: 288. 
Katbol. Kirchenrath. Stistung zu Verbesserung des Einkemmens der Pfarrtelle zu Hausen 
ob Rottweil. 26. 
Ministerium des Innern. Verfügung, die Auesiellung der Geburtebriefe und Bürgerrechts- 
Verzichts-Urkunden betr. 231. 6 
Finanz. Ministerium. Aufnahme zweier Referendäre im Finanz-Departement. 235. 
Gesetz, in Betreff der dffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubens-Genossen. 301. 
Gesetz, in Betreff der einzelnen Unterpfands-Vehörden durch Hülfs Beamte zu leistenden Unter- 
stützung. 329. 
Ministerium des Innern. Verfögung, die Föhrung der Bürger= und-Beisitzer-Listen betr. 292. 
Ebend. Privilegium gegen den Nachdruck der Welt-Geschichte von Becker. 296. 
Finanz-Ministerkum. Verfügung, betreffend die Holz-Besoldungen der Forstdiener. 29. 
Ebend. Bekanntmachung der Erdffnung eines Forstdienst-Prüfungs-Concurses. 297. 
Regirrung des Jart-Kreises. Schenkung zu Bestreitung der Kosten des Schulhaus-Baues 
in Herhkofen, O. A. Gmünd. 343. 
Mii. 
Fiuanz-Ministerium. Uenuderungen in der Eintheilung einiger Cameral-Am's-Bezirke im 
DonauKreise betr. 344. 
Ebend. Bekanutmachung, die Organisation der Joll-Erhebungs,Behörden betr. 322. 
Minisierium des Innern. Pridvilegium gegen den Nachdruck der Morgen= und Abend- 
Oofer von Witschel. 343. 
FEinanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die den Cameral-Amts-Buchhaltern obliegende 
Mit-Beurkundung der monatlichen Cassen-Berichte. 352. 
Justiz-Min istrium. Verfügung, betreffend das Regulativ für die Gebühren des Personals 
der Gemeinderäthe als Unterpfands-Behbrden. 334. 
Ebend. Verfügung zu Vollziehung des Gesetzes über die einzelnen Unterpfande-Behörden durch- 
Hüölfs-Beamte zu leistende außerordentliche Unterstützung. 339.
	        
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