Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

907 
Sachsen-Altenburg. Uebereinkunft wegen der Kosten der Vollziehung von gerichtlichen 
Requisitionen in Strafrechtsfaͤllen. 861. 
Authentica, si qua mulier. Aufhebung derselben. 365 ff. Art. 5—72. 
B. 
Barbiere. Prüfung derselben. 4° 0. 9. 24. 
Bausachen. f. Straßenbau. 
Beglaubigungen; von Pässen, Wanderbüchern 2c. 687. 
Beibringens-Inventare; der Juden. 315. Art. 41. 
Beisitzer-Listen. VWerfügung, die Führung derselben betreffend. 292. 
Beisitz-Recht. Gesetz, in Betreff des Bürger= und Beisitz-Rechts. 197. Umfang des Beisitz 
Rechts. 198. Art. 2. s. übrigens Bürger-Recht. 
Belobungen, öffentliche, und Belohnungen. Belobung des Criminal-Senats des K. Ge- 
richtshofs in Eßlingen wegen auegezeichucten Diensteifers. 10. Deßgl. mehrerer Gerichts- 
Vorstände wegen Beaufsichtigung der Pfand-Einführungs-Geschäfte. 58. Deßgl. mehrerer 
Landjäger. 555. 682. Deßgl. des Schultheißen Stadelmann, von Hößlinswarth und 
des Zeichnungs-Lehrers Dürr zu Schorndorf wegen ausgezeichneten Benehmens bei einem 
Waldbrande. 557. Deßgl der Schultheißen Schöninger zu Salmbach und Dürr zu 
Kapfenhardt, O. A. Neuenbürg, wegen Beförderung der Wald-Cultur. 686. 
Besoldungs-Verbesserungs-Fonds, s. ebangel. Kirchenwesen. 
Bewegliche Sachen. Das Eigenthum derselben geht durch die Uebergabe auf den Käufer über, 
ohne daß ein Pfand-Recht vorbehalren werden kann. 366. Ark. 16. 
Bibliothek. Vorschriften, das Entlehnen von Böchern aus der K. dffentlichen Bibliothek betr. 73. 
Bilder Haufirhandel mit denselben. 445. §. 10. 
Bisthum. ( katholisches Kirchenwesen. 
Blinden-Anstalt. s. Taubstummen-Ansialt. 
Boten. f. Landboten. 
Brand-Versicherungs-Anstalt. Gesetz, in Betreff der Abänderung einiger Bestimmungen der 
Brandschadens-Versicherungs-Ordnung. 155. Neue Brandschadens-Umlage. 7689. Verfü- 
gung wegen Vergütung der von den Amtépflegen im Namen der Brand-Versicherungs-An- 
stalt zu bestreitenden Verwaltungs-Kosien. 91. — 
Branntwein. Nähere Bestimmungen in Betreff der Abgabe von dem aus Malz bereireren Brannt- 
wein. 249. 
Bröcken-Zdlle. Bestimmungen in Berreff derselben im Joll-Vertrag mit Baiern. 70 f. XXVIII. 
XXX. XXXI. Deßgl. in der Vereins-Zoll- Ordnung 732. §. 27. 
Bür ger-Listen. Verfügung, die Führung derselben betr. 292.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.