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Detailhandel. Begriff des kaufmännischen Detailhandels. 268. Art. 107 u. 112.
Diäten. Der Dekane. 697.
Dienst-Anstellungen. Sporteln von denselben. 494 ff. Art. 37—45.
Dienst-Cautionen. f. Cautionen.
Dienst-Candidaten. Ausweis derselben über den Besitz eines Bürger= oder Beisitz Rechts. vog.
Dienstzeit. f. Militärpflichtige. —
Dingliche Rechte. Sicherung der Erwerber solcher Rechte. 306. Art. 15.
Diözesen-Eintheilung. s. Dekanats-Brezirke.
Dom-Kapitel. ( kathol. Kirche.
Druckschriften. Hausirhandel mit denselben. 443. K. 40.
E.
Ehefrauen. s. Frauenspersonen.
Ehemänner. Verwaltungs-Rechte derselben rücksichtlich des Vermögens der Ehefrauen. 365. Art. 4.
Ebesachen, der Israeliten. 312 f Art. 57—41.
Eide, der Juden. 505. Art. 7.
Eigenthum. Erwerbung desselben bei beweglichen Sachen. 366. Art. 16. Absonderungsrecht aus
dem Grunde des Eigemhums. 378 f. Art. 52, 53.
Einführungs-Gesetz vom 15. April 182 5. Ergänzende Besiimmungen zu demselben, in dem
Gesetz vom #1. Mai 1828. 386 ff. Art. 76—67. «
Eingaben. Die an das Justiz= Ministerium zu bringenden Gesuche sollen nicht in die Form von
⅜. Privatschreiben an den Minister gebracht werden. #½724.
Einsteher. Befugniß zum Einsiellen. 55. Ark. 33. Eigenschaften des Einstehers. 55. Art. 34. Zeit-
punkt des Einstellers. 54. Art. 35. Annahme des Einstehers. 55. Art. 36. Sicherheits-
leistung für den Einsteber. 55. Art. 3:, 38. Vorzug der Ercapitulanten. 56. Art. 390—. 11
Einstehen eines Bruders für den ande. u. 57. Urt. 42. — 853. §. 9. Stellung eines Ein-
stehers für einen Abwesenden. 60. Vri. 52. — Verfügung, das Einstehen der Ercapitulan=
ten bei der Aushebung von 13:8 betr. 63. Verfügung, die Einsendung der Einstands-
Gelder betr. 152. Vorschriften in Vetreff der Hinterlegung der Caurionen und Einstands-
Gelder. 851. 56. 95.
Einstellen. (. Einsteher.
Erbfolge. Bestimmungen in Betreff der Erbsolge bei den Israeliten. 315. Ark. 41.
Erb-Kämmerer. Veränderung in der Person desselben. 813.
Erb-Marschall. Rang desselben. 426.
Cröschafts-Gläubiger. Absonderungsrecht derselben. 319 ff. Arl. 54— 64. — 38)7 f. Art. 80, I.