Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Schüßler, bisher zu Stuttgart, nummehr in Freuden- 
stadt seinen Wohnsit genommen hat, so wird solches hiedurch zur böffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart den 1. März 1328. Maucler. 
:8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Ertheilung eines Patents für eine neue Art von Gewehrschlössern. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschliefung vom 5. d. M. 
dem Gewehrfabrikanten Ulrich zu Stutrrgart für die von ihm ersundene neue Art 
von Gewehrschlössern mit senkrecht stehendem halbbedecktem Hahnen an Gewehren für 
Zündhütchen ein Patent zu ausschließlicher Benüßung seiner Erfindung auf die Dauer 
von sechs Jahren zu verleihen geruht; was hiemit zur Nachachtung bekannt ge- 
macht wird. 
Stuttgart den 6. März 1823. Schmidlin. 
2. Des Studienrathe. 
Bekanntmachung der zum akademischen Studium höherer Wissenschaften ermächtigten Jünglinge. 
In Folge der im vorigen Monate vorgenommenen Prüfungen für das abademi, 
sche Studium höherer Wissenschaften sind von den dabei erschienenen Jünglingen wegen 
unzurceichender Kennnisse von dem Studium der katholischen Theologie 3, von dem 
der Rechtswissenschaft , von dem der Medicin 12, von dem der Cameral-Wissenschaf- 
ten 5 vor der Hand zurückgewiesen worden. Von den übrigen sind ermächtigt worden:
	        
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