Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Das Wuͤrttembergische Pfandrecht, sowohl das aͤltere als das heu- 
tige, nach eigener Uebersicht, zweimal, und von der Mitte des Semesters an dreimal 
woͤchentlich Derselbe. 
Zu Examinatorien uͤber Wuͤrttembergisches Recht erbietet sich Prof. 
D. v. Malblanc. 
Vorlesungen über Württembergisches Pfandrecht, zweimal wöchentlich, oder 
Civil= und Criminal-Practikum, dreimal wöchentlich, wird auf Verlangen hal- 
ten Prof. D. Scheurlen. 
Ueber Staats= und Privat-Cameral-Recht, mit besonderer Berück- 
sichtigung der Württembergischen Gesetzgebung, fünfmal in der Woche, 
von 5—6 Uhr, Prof. D. Mohl. 
Encyhblopädie der Staarswissenschaften (S. Staatswissenschaften). 
Den besondern Theil des Strafrechts, nach seinem Lehrbuche, wird Prof. 
D. C. G. Wchter, in einer den Zuhdrern passenden Stunde vortragen. 
Gemeines und Württembergisches Kirchenrecht der Katholiken und 
Protestanten, Prof. D. Lang, von 3—9 Uhr. 
Gemeinen und Württembergischen Proceß, nach eigener Ordnung und 
Diktaten, wenn es gefällt, verbunden mit praktischen, die Theorie erläutern- 
den Uebungen, Prof. D. v. Malblanc, fünf oder sechsmal wöchentlich, um :1 Uhr 
oder zu einer andern gelegenen Zeir. 
Gemeinen deutschen und Wurttembergischen Civil= Proceßf nach 
Martin (zehnte Ausg. Heidelb. 1637) Prof. D. Scheurlen um ?7 Uhr. 
Repetitorische Vorlesungen über Civil-Proceß Prloatdocent Lang. 
Vorlesungen über gehörige Besorgung der Geschäfte der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit, fünf Stunden wöchentlich, von 68—g9 Uhr, wenn sie gewönscht 
werden, Pupillen-Rath Jeitter. 
Gemeinen deutschen und Württembergischen Criminal-Proceß, nach 
Martin, Prof. D. Scheurlen um 4 Uhr. « 
G. Heilkunde. 
Anatomie des menschlichen Körpers wird Prof. D. C. J. Baur in der 
Morgenstunde von 6—y Uhr demonstriren. 
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