B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Die Verleihung zweier filbernen Verdienst= Medaillen betreffend.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 2a. d. M.
dem Schultheißen Mack zu Vernhausen, Oberamts Stuttgart, und dem Stadt-
rath Heckmann zu Tübingen, in Anerkennung der wesenrlichen Verdienste, welche sich
Beide um die Verbesserung der Gemeinde-Waldungen, und der Erstere auferdem um
die gesammte Gemeinde-Verwaltung seines Orts, erworben haben, die silberne Verdiensi-
Medaille guddigst zu verleihen geruht.
Stuttgart den 13. März 1828. Schmidlin.
a. Des evangelischen Consistorium.
Termin zu den Prüfungen für die 35glinge des Schullehrer-Standes.
Unter Beziehung auf die K. Verordnung vom 34. März 132a (Reg. Blatt S.à93)
wird hiemit angeordnet, daß diejenigen Jünglinge evangelischer Confession, welche sich
der Vorschrift gemäß im Monat März d. J. um Zulassung zum deutschen Schulstande
bei dem K. Consistgrium gemeldet haben werden und in Privat-Seminarien oder bei
hiezu bevollmächtigten Schulmeistern ihre Lehrzeit zubringen wollen, Mittwoch den
9. April d. J. im Schullehrer-Seminar zu Eßlingen die Prüfung ihrer Vorkenntnisse
und ihrer Fähigkeiten für diesen Beruf zu erstehen haben.
Der 20. und 2r. April wird zur Vorprüfung derjenigen Zöglinge bestimmt, welche
um Aufnahme in das Eßlinger Seminar selbst, entweder für die ganze Lehrzeit, oder
als Auscultanten gebeten haben, so wie an diesen Tagen auch dicjenigen Zöglingr,
welche erst im nächsten Jahre zur Aufnahme in das Seminar sich eignen, sich einer
vorläufigen Prüfung unteriversen können. In Veziehung auf die Vorkenmnisse, welche
die Zulassung zium deutschen Schulstande bedingen, so wie auf die Bedingungen der
Aufnahme in das Seminar wird auf die Verordnung vom 2½2. Juli 13235 (Reg. Blatt
–
S. 425) und vom 19. Derember 13236 (Reg. Blatt S. 532) hingewiesen, so wie na-