Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Abschnitt II. 
Verwenduns bes Tilgungs-Fonds. 
  
  
kr 
Zu Abloͤsung von Passiv-Capitalien waren in diesem Jahr zu sn 
verwenden: 
1) Rückstand vom vorigen Jahr ....... 101,29133 
2) Dießjaͤhriger ordemschr Tilgungs- Fonds . 140,57928 
5) Ueberschuß des Zins-Zahlungs-Fonds nach bzis des Erforder- 
nisses 5,07838 
4) Zins- Ersparnisse bei Capital- Abldsungen vor den Zius-Verfall 
Terminen .. 8,Z()115 
5) Heimbezahlte Aitiv ·Capitalien . ........ 16,000— 
6) Militaͤr-Cautionen .. ........... 130,.-«.00-— 
Zusammen 41, 
Von dieser Summe wurden bezahlt: 
o) An den bei der Verabschiedung des Finanz-Etats für 192z in 
eine Staats-Schuld verwandelten älteren Zinsen aus den von 
Oettingen-Wallerstein übernommenen Capitalien, welche oben 
unter der Ausgabe: Passiv-Capital-Zinsen, begriffen sind 5,660 5 
b) ferner die bei dem leßten Landtag ebenfalls capitalisirten Zins- 
Rückstände aus den von den furstlichen Häusern Hohenlohe 
und Waldburg-Zeil-Trauchburg übernommenen Schulder 39,5315 
c) Anlehen an die Ausstands-Casse zu Einlösung. von GEassen- 
Scheinen für Gehalts-Reclamationen 52,90% — 
I) An die Staats-Haupt-Casse zur Bezahlung. an den K aufschil- 
lingen für die zu Erweiterung der Artillerie-Caserne in Ludwigs- 
burg und zu Erbauung einer neuen Infanterie-Caserne in 
Stuttgart erkauften Häuser und Gdrteen 4,000 
  
  
100, 147 5 
Nach Abzug dieser Ausgaben blieben an dem Tilgungs-Fonds übrig 55. — 
Davon wurden zu Ablösung von Passiv-Capitalien verwendet -az e **** 
Rest —:. 30, 4 ::„ fl. 50 kr. 
wovon in dem solgenden Sahr die aufgekündigten Capitalien, 
welche sich am 30. Juni 1825 auf 62,417 fl. 51 kr. beliesen, zu 
bezahlen sind, deren Ablösungsseit größtentheils abgelaufen ist, 
und von welcher an ihre Ver zinsung aufhoͤrte. 
Außer diesem besteht noch ein besonderer Tilgungsfond von 
—. 5½6, 159 fl. 50 kr. 
welcher durch das Gesch vom 22. Juni 1820 der Finanz-Ver- 
waltung auf bünftigen Wieder- Erses überlassen worden ist. 
 
	        
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