Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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1I. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Besiimmung des Polizeihauses zu Markgröningen zu einem Arbeltshause und Jutheilung sämtlicher 
Amts-Bezirke zu den drei Polizeihäusern. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 34. März 
d. J. zu versügen geruht, daß das bisherige Polizeihaus zu Markgröningen vorläufig 
zum Arbeitshaus bestimmt und zu Verwahrung der einer Freiheitsstrafe von drei bis 
sechs Monaten unterliegenden Gefangenen dienen soll, wogegen die gedachtem Polizei= 
hause seither zugewiesenen Amts-Bezirke den drei übrigen Polizelhäusern zu Heilbronn, 
Rottenburg und Ulm zugetheilt werden sollen. 
In Vollziehung dieser höchsten Anordnung wird in Uebereinstimmung mit dem 
K. Ministerium des Innern Nachstehendes verfügt. 
1. 
Sämtliche Oberamts= und Amts-Bezirke werden den genannten drei Polizeihéu= 
sern in der Art zugetheilt, daß gehören sollen: 
A. Zu dem Polizeihause in Heilbronn, 
I. aus dem Reckar-Kreise: 
1) der Oberamts-Bezirk Backnang, 
2) — — — Besigheim, 
3) — — — Brackenheim, 
4) — — — Cannstadt, 
5) — — — Heilbronn, 
6) — — — Ludwigsburg, 
7) — Amts-Bezirk Mainhardt, 
6) — Oberamts-Bezirk Marbach, E 
9) — — — Maulbronn, . 
10) — — — Neckarsulm, 
11) — Stadt-Direbtions-Bezirk Stuttgart,
	        
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