Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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:8) Dienst-Nachiichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Dekrete vom ro. d. M. 
den Referendär erster Classe, Lindauer, von Zaisersweiher, Oberamts Maulbronn, 
zum Oberamts-Gerichts-Aktuar in Cannstadt zu ernennen, und 
den vormaligen Oberamts-Gerichts-Aktuar Hecker zu Marbach in die Zahl der 
Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. — Derselbe hat Ludwigsburg zu seinem 
Wohnorte gewählt. 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret von demselben Tage dem 
Oberamts-Gerichts-Akruar zu Nagold, v. Steffelin, die nachgesuchte Dienst-Entlas- 
sung ertheilt. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die neue Ausgabe des Hof= und Staats= Handbuchs betreffend. 
Da eine neue Ausgabe des K. Hof= und Staats-Handbuchs erschienen, und der 
Verleger, Johann Friedrich Steinkopf, zu Stuttgart, verbunden ist, das Exemplar 
auf gutem Druckpapier mit kartonirtem Umschlag, um den festgesehten Preic von 
i fl. 30 kr. abzugeben, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß hiemit gebracht. 
Stuttgart, den. :4. April 1828. Maucler. 
  
Dienst- Erledigung. 
Da der Oberamts-Gerichts-Aktuar zu Nagold, v. Steffelin, auf sein Ansuchen 
entlassen, worden ist, so werden die Bewerber um das hiedurch in Erledigung gekom- 
mene Aktuariat aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtehofe in 
Tübingen zu melden..
	        
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