Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

An 38. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
—.—— — 
Mittwoch, den 11. Juni 1828. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Anordnung neuer Formulaxe von Pfand-Schei- 
nen. (Mit zwei Beilagen.) — Bekauntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre 
betreffend. — Verfügung, betreffend die besondere Bekanntmachung des Art. 38 des über die endliche Ert- 
wickelung des neuen Pfand-Systems ergangenen Gesetzes vom -1. Mai 7823. — Bekanntmachung, die Ein- 
sendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das zweite Semester 1328 betreffend. — Verfügung, 
betreffend die Erthellung der Dispensation von der Minderjährtgkeit. — Rangbestimmung in Ansebung des 
der Familie des Freiherrn v. Thumb von den Herzogen von Württemberg früher verllehenen Erb-Marschall- 
Amtes. — Privilegium gegen den Nachdruck der Fantassen und Skiszen und der Sammlung sämtlicher 
Schriften von W. Hauff. — Errichtung eines Hallamts zu Ißnp. 
Dienst--Erledigungen. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete- 
A) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestaät haben vermoge höchsten Dekrets vom 18. v. M. 
dem Obersten und Kommandanten des ersten Infanterie-Regiments, v. Kechler, bisher 
Rütter des Militär-Verdienst-Ordens, das Kommenthurkreuz dieses Ordens verliehen.“ 
":8). Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom aB. v. M. 
dem Kanzlisten Wiedersheim bei. der Staats-Cassen-Verwaltung, den Titel eines 
Registrators gnädigst verliehen;,
	        
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