Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

450 
tenburg die Koͤnigliche Genehmigung ertheilt, und diesen beiden Domkaplaͤnen zugleich 
die Hauptlehrer-Stellen an den beiden hoͤhern Classen der neuerrichteten lateinischen 
Schule in Rottenburg uͤbertragen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Patent-Ertheilung für ein neues, dehnbares, weißes Metall. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge hbchster Entschließung vom 11. 
d. M. dem Gold= und Silber-Arbeiter Ferdinand Friedrich Auberle, in Vaihingen 
an der Enz, ein Patent für ein von ihm erfundenes weißes, dehnbares, Moctall auf 
die Dauer von zehen Jahren mit der Bestimmung zu ertheilen geruht, daß er nach 
Ablauf dieser Zeit auf die Geheimhaltung der von ihm übergebenen Beschreibung der 
Vereitungsart dieses Metalls keinen weitern Anspruch zu machen habe; welches zur 
Nachachtung mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß solches Metall zum Ge- 
brauch für Küchen= und Eß-Geschirr, deßgleichen für Gefässe zur Aufbewahrung von 
Eßwaaren nicht geeignet sey, weil seine Bestandtheile der Gesundheit Nachtheil bringen 
koͤnnten. 
Stuttgart den 13. Juni 1828. Schmidlin. 
8) Des Departements der Finanzen: 
Des Steuer-Collegium. 
Umlage der Grund-Gefäll-Gebäude= und Gewerbe= Steuer vom Jahr 18½. 
Nach der mit den Ständen geschehenen Verabschiedung sollen für das Finansiar 
3323, wie bisher, 
an Grund-Gefäll-Gebäude= und Gewerbe-Steuer —. 2600, coo fl. — 
umgelegt und erhoben werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.