Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 41. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
J——.—— —. — 
—. 
Dommerstag, den 26. Juni 1828. 
Inhakt. 
Könlal. Dekrete. Provtsorische Joll-Ordnung. (Mit 5 Beilagen.) — Verordnung, die Vollziehurg des Soll= 
Vereins mit Bayern betreffend. — Verordnuna, die Handels. Verhaͤltnisse mit den Nact bar: Laͤndern beircsfend. 
Derfügungen der Departements. Bekanntmachung der Zeitbestimmung der Bewerbungen um Unterstützung 
aus dem literarischen Reisefonds betreffend. — Verfügung, betreffend die Crleichterungen tm Durckgango-8e## 
in dem Württembergisch-Baperischen Joll-Vereine. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
)Provisorische Zoll-Orduung. (Mit 3 Beilagen.) 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
Zu Vollziehung des mit der Krone Bayern unter dem 13. Januar dieses Jahro 
abgeschlossenen Grund-Vertrags über die Errichtung eines Zoll-Vereins, und in Ge- 
mäßheit der, nach erfolgter Mittheilung desselben an Unsere getreuen Stände, don 
diesen abgegebenen beistimmenden Erklrung, so wie der an dem gedachten Tage weiter 
gerroffenen besonderen Uebereinkunft über die Einführung des Zoll-Vereins, verordnen 
Wir nach Anhdrung Unseres Geheimen Raths, in Absicht auf die Erhebung der. 
Eingangs= Ausgangs= und Durchgangs-Zölle, wie folgt:
	        
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