Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

500 
  
  
Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
fl. kr. 
Amortisations-Erbenntnisse: 
je vom Rennwerthe der zu amortisirenden Urkunde, und 
zwar: 
von den ersten 2oofol. .... 1 Procent. 
von da an bis auf 1500 fll. 2 — 
von da für jedes weitere roo fl. 2 — 
Der böchste Betrag dieser Sportel darf sich hicht über rn 
erstrecken. 
Antiquars-Gewerbe, für die Erlaubniß hiz# 12 — 
Apotheken, fuͤr die Erlaubniß, eine ie solche !ê5½m zu dürfen, 
in Oberamtsstädten SZo bis 100 — 
in andern Orten . 15 bis 40 — 
Arkane, fuͤr die Erlaubniß, soiche verkaufen zu r dürfen. . 16 — 
Arrogations-Vestätigung — wie Adoptions-Bestätigung. 
Aufgebot, birchliches. 
Jär die Dispensation vom dreimaligen Aufgebortte 20 — 
— — — zzweiten und drirten Aufgebote 12 — 
— — — dritten Aufgebore allein 5 — 
Fuͤr die Gestattung des Aufgebotes in der geschlossenen 
Zeit 5 — 
Diese Sporteln sind bei Verlobten verschiedener Confess on 
von der Behoͤrde des Braͤutigams anzusetzen. 
Ausländer, für Dispensation derselben vom Verbote des Guͤter- 
Erwerbes, insoferne sie nicht als Unterthancn eines deutschen 
Bundesstaates gesetzlich davon befreir sind, 
je von roo fl. des Kauspreises □ 1 1½ 
  
 
	        
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