Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

  
  
Gegenstand der Sportel. Sportel-Vetrag. 
(Poraschensiederci.) (3 kr. 
einem jährlichen Recognitions-Gelde von #r fl. Ges. Blan 
von 1827 S. 400) . . 3 — 
Privilegien gegen den Nechdruck, ohne nien cht auf den 
Umfang des Werkes . . 195 — 
Proclamation, s. Aufgebot. 
Prokuratoren, s. Abvokaten. 
ruͤfungen; (mit Ausnahme der Facultäts-Prüfungen und¼ 
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der Pruͤfungen vor dem Bezug der Universitaͤt) 
Candidaten der Theologie, Rechts-Candidaten, Bewerber 
um Gerichts= und Amts-Notariate und um die Auf- 
nahme als immatriculirte Rotare; Aerzte für die innere 
Heilkunde; Wundärzte erster Elasse; Hebärzte; Candi- 
daten der höheren Thier-Arznei-Wissenschafr, des Re- 
giminal= und Cameralfaches, des Forstsaches, des! 
Vergbaues; Baukünstler und Apotheker: 
) wo eine Prüfung angeordnet ist. ... 
b)wodcrcnzwe1Skattsinken-je..... 
und zwar fuͤr Mediciner, Wundaͤrzte und Oebaͤrgte, 
ohne Unterschied, ob sie in einem oder in mehreren, 
dieser Faͤcher zugleich der Pruͤfung sich unterziehen. 
Geistliche sind bei der zweiten und den folgenden Dicast= 
Prüfungen sportelfrei. 
Wundärzte zweiter Classe, ohne Unterschied, ob sse zu- 
gleich in der Geburtshülse sich prüsen lassen oder nicht, 
Wundärzte dritter upd vierter Classee 
Feldmeser 
  
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