Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. 
  
Schafwaide. Für die Erlaubniß zu Errichtung einer neuen 
Schafwaide, insofern die Regierung vermöge der Bestim- 
mungen des Verwaltungs-Cdikts hieruber zu erkennen hat, 
je von 100 Stuͤck Schafen . .. ... .. 
Schauspieler, die eino ordentliche Gesellchafr bilden; für 
die allgemeine Erlaubniß der Regierung, innerhalb eines 
Kreises ihre Kunst ausüben zu dürfen: 
a) je auf einen Monat. . .. 
b) für die Ertheilung der Erlaubnig auf weniger els 
einen Monat, oder ihre Verlängerung auf körzere 
Zeit als einen Monat # 
Schleifmühlen-Errichtung, (. Mählen- Erricheung. 
Schmidte-Errichtung, s. Feuerwerkstätte-Errichtung. 
Schulden-Verweisungen, welchen keine Vermögens-Auf- 
nahme vorangieng, wie (Beibringens-) Inventare. 
Schulden-Wesen. Für die gerichtliche Erledigung eines 
Schulden-Wesens außer dem Concurs (Debit-Arrangement), 
nach dem Betrage der Activ-Masse: 
von den ersten 200 fl. je 
von da an bis auf 1500 fl. 
von da an für jedes weitere 100 fl. 
Der höchste Betrag dieser Sportel darf so h nicht über 
50 fl. erstrecken. 
Seminaristen und Conviktoren: 
1) Für die Aufnahme in ein niederes oder höheres theo- 
logisches Seminar oder Conoikt 
  
Sportel-Berrag. 
fl. tr 
5 — 
3 — 
5 – 
2 Procent. 
1 — 
2 
1 — 
A 
 
	        
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