Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
  
  
1 Sennnartsten.) fl. kr. 
2) für das Vorrücken von einem niederen Seminar in 
ein höheres .. . ...... 5 — 
3) fuͤr die Aufnahme in das Prieste-Seminar Nichts. 
4) für die Entlassung aus dem Seminars-Verband, so 
wie für die Annahme fremder Dienste, wenn kein 
Kosten-Ersatz Statt findet; « 
a) wenn die Entlassung aus einem niederen Seminar 
ersolttg . .. 20 — 
b) wenn sie bei einem Seminaristen, welcer die riede— 
ren Seminarien nicht durchlausen hat, aus dem evan- 
gelischen Seminar oder dem Wilhelmsstiste zu Tä- 
bingen erfolgt . .. . 20 — 
c) wenn sie bei einem Seminaristen, der die niederen 
und höheren Seminarien, oder der das Wilhelms- 
stift und das Priester-Seminar durchlaufen hat, aus 
einem der höheren Seminarien vor der Zeit und 
ohne Kosten-Ersah Statt findt . 50 — 
4) wenn sie bei einem Seminaristen, der nur im Prie- 
ster-Seminar aufgenommen war, aus diesem vor der 
Zeit und ohne Kosten--Ersatz Statt findet . .. 15 — 
5) Für die Entlassung eines Seminaristen, wenn sie mit 
Kosten-Ersah Statt findee . Nichts. 
Staatsbürger-Recht, für die Mufnahme in bosselbe: 
ein Man ......... 10 — 
eine Frau.. ....... 5 — 
ein Kind unter 14 Jahren n 3 — 
  
  
In Beziehung auf die Aufnahme= Gebühren israelitischer l
	        
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