Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. 
Sportel-Betrag. 
  
ormund ) 
bei mehr als 25,voo fl. bis auf 5o, doo fl. 
über o, ooo fl. 
Bei einem Wechsel in der Person des Vormundes, sove 
bei der Bestellung eines Curators zu einer einzelnen 
Handlung ist keine Sportel zu entrichten. 
Vormundschafts-Rechnungen, (. Rechnungen. 
Wald-Ausstockungen, . Ausstocken. 
Walbmühlen-Errichtung, s. Mühlen-Errichtung. 
Wanderbuch; für die Ausfertigung eines solchen 
Wappenbriefe, für deren Ertheilung 
Wechsel-Sachen. 
1) End-Erkenntnisse in Wechse sechen unterliegen einer 
Sportel, welche in dern ... 
der fuͤr Urtheile erster Instanz in buͤrgerlichen Rechts- 
streitigkeiten anzusetzenden Sportel besteht. 
2) Für Dekrete, wodurch der Wechsel-Proceß abgeschla- 
gen wird; so wie 
5) von Vergleichen, welche nach erfolgter oder eingekom- 
mener, erster Vernehmung des Beklagten zu Stande 
kommen, ist die 
der für End-Erkenntnisse in Wechselsichen angrordneten 
Sportel zu entrichten. 
Früher eingegangene Vergleiche sind sportelfrei. 
Wein= und Weinmosts-Urkunde, für die Ausstellung 
einer solchen 
Windofen, für die Erkennung aber seine Errichtung und die 
darauf gegründete Erlaubniß 
  
s. 
25 
50 
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kr. 
  
lfte 
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