Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

  
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Vor= und Geschlechts- 
Name 
des Sohus. 
7Fhos Seligman, 
geb. den 3. März 
1815. 
Vor- und Geschlechts- 
Name 
und Gewerbe 
des Vaters. 
Vermoͤgens-Verhaͤltnisse 
des Vaters und 
(bei Pflegsöhnen) 
des Sohns. 
Gewerbe, 
welchem nach der Wahl des Vater 
der Sohn bestimmt ist, oder nach de 
Ansicht des Orts-Vorstehers zu be 
stimmen wäre. 1 
  
David Seligmann, 
Handelsmann. 
  
:) Aron Hirsch, 
Lgeb. den 6. Juli 1874. 
  
5) Abraham Noth- 
ild 
geb. am 10. Obt. 1814. 
  
Nathan Hirsch, 
Handelsmann. 
Gestorben. 
Der Vater hat hin- 
längliche Mittel, den 
Seb ein Gewerbe er- 
lernen zu lassen. 
  
Der Sohn erlernt das Schusfer- 
„Handwerk und steht bei Friedrich 
Wolbold, Schuster in Eßlingen, 
lauf 5 Jahre in der Lehre. 
  
[Der Sohn hat r#20 fl. 
Vermögen in Pffleg= 
schaft. 
Der Pfleger hat den Pfleglin 
noch keinem Gewerbe “*“ 
Schultheiß glaubt, daß Aron 
Hirsch bei einem Bauern imt 
biesigen. Ort sich der Erlernung 
des Ackerbaues widmen könnte- 
  
  
Daoid Rothschild, 
Handelsmann. 
Der Vater hat bei 
6 Kindern keine Mit- 
tel, ein Kost= und 
Lehrgeld für den Sohn 
zu geben. 
  
Der Vater sieht die Möglich- 
keit nicht ein, wie er den Sohn 
bei einem ordentlichen Gewerbe 
in die Lehre bringen könne, und 
will, daß er ihn in dem Schacher- 
handel unterstützen soll. 
Der Sohn hat Lust zum Saifen- 
sieder= oder Sailer-Handwerk, 
wozu aber der Schultheiß im 
biesigen Ort keine Gelegenheit 
weiß. 
  
  
 
	        
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