Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Vor- und Geschlechts- 
Name 
des Sohns. 
7) RoeSeligmann, 
geb. den 3. März 
1815. 
Vor= und Geschlechts- 
Name 
und Gewerbe 
des Vaters. 
Vermdgens-Verhältnisse 
des Vaters und 
(bei Pflegsöhnen) 
des Sohns. 
Gewerbe, 
welchem nach der Wahl des Vater 
der Sohn bestimmt ist, oder nach de 
Ansicht des Orts-Vorslehers zu be 
stimmen wäre. 
  
David Seligmann, 
Handelsmann. 
  
:) Aron Hirsch, 
geb. den 6. Juli 1814. 
5) Abrahem Roth- 
ild 
ild, 
geb. am 10.Obt. 1814. 
Handelsmann. 
Gestorben. 
  
Rathan Hirsch. 
Der Vater hat hin- 
laͤn 
Sohn ein Gewerbe er- 
lernen zu lassen. 
güäche Mittel, den 
l 
DerW 
Handwerk und steht bei Friedrich 
Wolbold, Schuster in Eßlingen, 
auf 3 Jahre in der Lehre. 
  
  
Der Sohn hat 220 fl. 
Vermögen in Pfleg- 
schaft. 
Der Pfleger hat den Pfleglin 
noch keinem Gewerbe besiimmt 
Schultheiß glaubt, daß Aron 
Hirsch bei einem Bauern im 
biesiann Ort sich der Erlernung 
des Ackerbaues widmen bönnte 
  
David Rohhschild, 
Handelsmann. 
  
Der Vater hat bei 
tel, ein Kost= und 
Lehrgeld für den Sohn 
zu geben. 
  
6 Kindern keine Mit-keit nicht ein, wie er den Sohn 
Der Vater sieht die Möglich- 
bei einem ordentlichen Gewerbs 
in die Lehre bringen könne, und 
will, daß er ihn in dem Schacher- 
handel unterstüßen soll. 
Der Sohn hat Lust zum Saisen= 
sieder= oder Sailer-Handwerk, 
wozu aber der Schultheiß im 
biesigen Ort keine Gelegenheit 
  
  
weiß.
	        
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