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a) die Wahrung der Hoheits-Rechte des Staats, die Erhaltung der Landes-
Grenze und der mit den Nachbar-Staaten bestehenden Verhältnisse;
b) die Erhaltung des Staats-Organismus, in so ferne der Gegenstand den gan-
zen Oberamts-Bezirk betrifft, namentlich die Erhaltung der Oberamts-Ver-
fassung, die Leitung der Wahlgeschäfte, in so fern sie den ganzen Oberamts-=
Bezirk betreffen;
e) alle öffentlichen Anstalten, welche dem Oberamts-Bezirke gemeinschaftlich sind;
d) die Gegenstände der Feuer-Assecuranz; «
e) die Aufsicht uͤber die Umlage der ordentlichen und ausserordentlichen Steuern
und des Oberamts-Schadens; Aufsicht und Leitung des Einzugs der Steuern,
Verhängung von Erccutionen, und die Behandlung der Steuer-Nachlaß-
Gesuche;
) die Aufsicht über die Amts-Körperschaften und über die Verwaltung ihres
Vermögens, den Vorsitz in der Amts-Versammlung, die Prüfung und Vor-
legung der Amts-Corporations-Etats; die Prüfung und Erledigung der
Amtspfleg-Rechnungen; 6
8) die Vertheilung und Ausgleichung der Kriegs-Leistungen und anderer öffent-
licher Lasten, in so ferne sie den ganzen Oberamts-Bezirk betreffen, die Lei-
tung der Amts-Vergleichung;
h) die Rekrutirung, Landes-Bewaffnung und die Worbereitungs-Geschäfte der-
selben, das Verfahren gegen die Ungehorsamen; die Erledigung und Vor-
legung der Heiratho-Gesuche der Militärpflichtigen;
i) die Sammlung, Redaction und Vorlegung statistischer Notizen, Bevölkerungs-
Listen, Cultur-Tabellen und ähnlicher periobischer Berichte;
k) die Untersuchung, Bestrafung und beziehungsweise Vorlegung der Uebertre-
tungen der Finanz-Gesebe;
I) die Straßen-Polizei, in so fern es sich von der Anlegung und Erhaltung der
Heer-Straßen, Brücken und Fluß-Bauten handelt;
m) Ein= und Auswanderung der Unterthanen;
y) die Sicherheits= und Gesundheits-Polizei, in so fern sie sich auf allgemeine
Anstalten des Oberamts-Bezirbs bezieht.