Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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:8) Des Departements des Innern: 
. Des Ministerium des Innern: 
Verfügung, die Prüsung der Bewerber um Lehrstellen an den lateinischen Unterrichts, Ansialten 
betreffend. 
Die Dienst-Prüfung für die der Aufss# #cht des K. Studienraths untergeordneten 
Lehrstellen wird künftig nicht mehr mit jedem Bewerber einzein, sondern konkursweise 
in bestimmten Zeit-Perioden, und zwar: 
1) mit den Bewerbern für Prosessorate an Lyceen, Gymnasten, Seminaren cc. 
jährlich im Monat Juli, 
2) mit den Bewerbern um Prczeptorate und Eollaboraturen, halbjährlich in den 
Monaten März und Öktober, und 
5) mit den Bewerbern um Real= und Elementar-Lehrer-Stellen, jährlich im 
Monat Februar, 
vorgenommen. 
Die Prüfungs-Gegenstände sind 
1) bei den Bewerbern um Professorate: die alten Sprachen, die französische Sprache, 
Philosophie, Geschichte und Geographie, theoretische und angewandte Mathematik 
(Arirhmetib, Algebra, Gcometrie, Naturlehre); 
2) bei den Bewerbern um Präceptors= und Collaborators-Stellen: die alten 
Sprachen, die deutsche und französische Sprache, * und Geographie, 
Religion und Arithmetik, und 
5) bei den Bewerbern um Real= und Elomentar- Lehrers-Stellen: die deutsche 
Sprache, die Anfangsgründe der lateinischen Sprache, Religion, Formenlehre, 
Mathematib, Naturlehre, Natur-Geschichte, Technologie, Geschichte und 
Gcographic. 
Diejenigen, welche zu einer solchen Prüfung zugelassen werden wollen, haben we- 
nigstens vier Wochen vor dem Eintritt des Monats, in welchem die Prüfung perio- 
disch Sratt finder, ihre diesfällige Bitte dem K. Studienrarh vorzutragen, und dabei 
nicht nur die Gattung der Lehrstellen, zu welchen sie sich befähigen wollen, und ihre
	        
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