Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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B) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Patent-Ertheilung für stählerne Schallsiäbe. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 3. 
d. M. dem Hof-Mechanikus Eberbach dahier ein Patent für die von ihm erfundenen 
sKtählernen Schallstäbe zum Ersah des Glocken-Geläutes auf die Dauer von zehn Jah- 
ren gnädigst zu ertheilen geruht; welches unter Hinweisung auf die allgemeine Gewerbe- 
Ordnung vom 22. April d. J. Art. 144 2c. zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 5. September 1328. Schmidlin. 
a. Des evangelischen Consistorium. 
Besiellung eines Schullehrer-Conferenz-Direktors in der Didzese Besigheim. 
Die Leitung der Schullehrer-Conferenzen im untern Bezirk der Vesigheimer Dib- 
cese, welche durch Beförderung des Helfers Riecke in Erledigung gekommen, ist dem 
Helfer Kapff in Laufen übertragen worden. 
Stuttgart den 5. September 1325. Wächter. 
5. Des katholischen Kirchenraths. 
a) Prcis= Aulgabe- für katholische Schullehrer. 
Für die katholischen Schullehrer und Provisoren wird unter Beziehung auf die 
Bekanntmachung vom 1. December 1625, S. 753, für das Jahr 18;3 nachstehende 
Preis-Aufgabe bestimmt: 
„Welches ist der Lehrstoff, die Lehrsorm und der Lehrton für die nach dem 
Geschlocht getrennten Sonntagöschulen auf dem Lande?“ 
„Welche Altersklassen eignen sich am Besten für die Sonntagsschule, und 
wie soll der Lehrstoff unter die Altersblassen vertheilt werden?“ 
Die Abhandlungen müssen in der vorgeschriebenen Form vor dem 1. April „8a898 
bei dem katholischen Kirchenrath einkommen. 
Stuttgart den 3. September 1628. Camerer.
	        
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