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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Sckanntmachung, eine neue, abgekürzte Auflage des Jahrgangs 1815 des Regierungs-Blatts betreffend.
Da von dem Jahrgange 1315 des Regierungs-Blatts eine neue Auflage veran-
staltet worden ist, in welche nur die Verordnungen von bleibendem Interesse ausge-
nommen und der Preiß für ein Exemplar derselben auf dreißig Kreuher festgesest
worden; so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Sturtgart den 10. September 18a6. Maucler.
8) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern:
hPatent-Ertheilung für einen Apparat zur Versinnlichung der Lehren der mathematischen Gropraphie.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 20.
d. M. dem Doktor Garthe, Lehrer der Mathematik und Physik am Gymnassum zu
Rinteln, auf sein dißfälliges Gesuch für die von ihm erfundenen Cosmogloben zu
Versinnlichung der Lehren der mathematischen Geographie und populären Asironomie
ein Patent auf zehn Jahre gnädigst zu ertheilen geruht; welches unter Hinweisung
auf die allgemeine Gewerbe-Ordnung vom 2a. April d. J. Art. 144 ꝛc. zur Nachach-
tung bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 12. September 18a#86. Schmidlin.
b) Ermächtigung eines Architekten zur Prüfung von Gemeinde= . Bauplanen.
Unter Beziehung auf die Ministerial-Verfügung vom 29. April 18733, die Behand-
lung der Amts-Corporations-Gemeinde= und Stiftungs-Bauten betreffend (Reg. Blatt
S. 319), wird hiewit bekannt gemacht, daß der Hofkammer-Baumeister Autenrieth
in Stuttgart zur gesehmäßigen Prüfung von Gemeinde= und Corporations-Bauplanen
ermächtigt worden ist.
Stuttgart den 15. September 1638. Schmidlin.