Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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zuruͤckgewiesen worden sind, sollen am Mittwoch den 1. Juli Abends in Gmuͤnd sich 
einfinden, wo die im §&. 12 der organischen Bestimmungen vom 15. Januar 1825 an- 
geordnete Prüfung in den ersten Tagen des Julius vorgenommen werden wird. Die 
neu eintretenden wie die älteren Seminaristen werden an die genaue Befolgung des g. 23 
jener organischen Bestimmungen, die halbjährige Vorausbezahlung betreffend, erinnert. 
Situttgart den 9. Mai 1829. Camerer. 
Dienst-Erledigungen. 
:) Durch das am 15. d. M. erfolgte Ableben des Oberamts-Richters Laux ist 
die in der zweiten Besoldungs-Elasse stehende Oberamts-Richter-Stelle zu Maulbronn 
in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Altdorf, Diöcese Böblin- 
gen, welche :ovo Kirchen-Genossen enthält, haben sich innerhalb drei Wochen vorschrift- 
mäßig bei dem evangelischen Consisiorium zu melden. Das Einkommen dieser Pfarrei 
ist nach den Preisen des neuesten Sportel-Gesetzes auf 346 fl. 3 kr. berechnet, und 
besteht in Geld 68 fl. 17 kr., firen Naturalien 312 fl. 4 kr., Güter-Genuß 36 fl. 2 2kr., 
Gülten 15 fl. 47 br., Obst-Zehenten 32 fl. 23 kr., Zehent-Aequivalent von dem Cameral= 
Amt in zwei halbjährigen Raten 220 fl., bürgerliche Benefizien 19 fl. 57 kr., und 
Emolumenten 44 fl. 5) kr. 
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Frauen zimmern, Dis- 
cese Brackenheim, welche 612 Pfarr-Genossen zählt, und deren Einkommen einschließlich 
einer bleibenden Zulage von jährlichen 46 fl. nach den neuesten Normal-Preisen auf 
boo fl. berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evange- 
lischen Consistorium zu melden. 
4) Mit dem Ende des nächsten Monats wird die statutenmäßige Stelle eines 
ärztlichen Gehülfen an dem Catharinen-Hospital zu Stuttgart erledigt. Diese Stelle, 
wodurch den vaterländischen Candidaten der Heilbunde eine weitere Gelegenheit zur 
praktischen Ausbildung verschafft werden soll, wird je auf die Dauer eines Jahrs über-
	        
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