Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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I. Staatswirthschaft. 
Encyklopädie der ökonomisch-polirischen Wissenschaftem wird Prof. 
Fulda, 5 Stunden wöchentlich, von 3—4 Uhr vortragen. 
Sctatistik Württembergs., S. Naturwissenschaften. 
Landwirthschaftslehre nach „Geiers Lehrbuch der Landwirthschaft, Sulzbach 
18:64¾ wird Prof. Widenmann, 5 Stunden wöchentlich, von 3—9 Uhr, vortragen. 
Waldbau und seine Hülfswissenschaften Eben derselbe, 5 Stunden woöchentlich, 
von 10 — 11 Uhr. 
National= und Staats-Forst-Wirthschaftslehre oder die Naturge- 
schichte der deutschen jagdbaren Thiere wird Ebenderselbe auf Verlangen 
zu einer passenden Stunde lehrer. 
Maschinenlehre wird Prof. Poppe, 4 Stunden woöchentlich- von 10 — 11 Uhr, 
nach seinem „Lehrbuch der Maschinenkunde, Tüb. 21323“ vortragen. 
Allgemeine Technologie wird Ebenderselbe auf Verlangen, 5 Stunden 
wochentlich, in einer mit den Zuhdrern zu verabredenden Stunde, nach seiner „Aus- 
führlichen Anleitung zur allgemeinen Technologie, Sturtgarr und Tübingen 182 1% 
lehren:. 
Kational-Oebonomie trägt Prof. Fulda, 5 Stundem wochentlich, von- 
tu — 12 Uhr vor. 
Polizei-Wissenschaft lehrt Prof. D. Mohl, 5 Stunden wöchentlich von 4—5 Uhr. 
Cameralamtso-Praxis ist in 5 wöchentlichen Stunden, Morgens 8 Uhr oder- 
Nachmittags 3 Uhr, vorzutragen bereit Pupillenrath Jeitter- 
Staats-Cameral-Recht. S. Rechtswissenschaft. 
Forstphysik. S. mathematische und physikalische Wissenschaften:. 
Stallmeister v· Herrmann giebt Unterricht im Reitem.. 
Tanzmeister Francois lehrt Tanzen.“ 
Musik-Direktor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik-Uebungem 
und giebt Privat-Unterricht in der Mustk. 
Zeichenlehrer Dôrr und Helwig leiten die Uebungen im Zeichen-Institute Don= 
nerstags von 3— 1: Uhr und Sonntags von 102 — 12 Uhr. 
Fechtmeister Kasfropp giebt Privat-Unterricht im Fechten- 
 
	        
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