Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Nro. 50. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
  
Montag, den 9. November 1829. 
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———..————) 
Inhal#t. 
Königl. Dekrete. Vewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügqungen der Devartements. Termin zu Vornahme der nächsten Semester-prüfung der Justiz= 
Reserenddre. — Ernennung des Geheimen Ratbe, Ministers der auswärtigen und Familien-Angelegenbeiten, 
General-vieutenants Grafen v. Beroldingen, zum lebenslänglichen Mitgliede der ersten Kammer der Stände 
des Königreichs. — Ernennung des Regierungs-Prästdenten, Staatsraths Freiherrn v. Kinden in Reurlingen 
um lebeuslänglichen Mitgliede der ersten Kammer der Stände des Kônigreichs. — Bekanntmachung der 
in diesem Jahre zur Priesterweihe zugelassenen katholischen Theologen. — Bekanntmachung des Rechnungs- 
Ergebnisses von der Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen der Civil: Staatsdiener von 18. 
Dienst-Erledigungen. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekret vom 4. d. M. an 
den Ordens-Vice-Kanzler dem Königlichen Gesandten am K. K. Oesterreichischen Hofe, 
Kammerherrn und Geheimen Legations-Rath v. Blomberg, auf sein Ansuchen die 
Erlaubniß zu ertheilen geruht, den von des Königs von Preußen Majestät ihm ver- 
liehenen rothen Adler-Orden zweiter Elasse anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 22. v. M. 
den Oberamts-Gerichts-Aktuar Reidhardt von Schorndorf nach Urach zu versehen, und
	        
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