Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Nro. 52. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag, den 19. November 1829. 
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Inhalt. 
##nisl, Dehte K. Verordnung, kätrestan die Festsezung bestimmter Tage zu Ertheilung von Audienzen 
Majestät. — Dienst-Nachricht 
verschaungen der Departemente. Velanimachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs- 
Blatt anf das Jahr 1830 betreffend. — Die Bescheinigung des Empfungs gerichtlicher Erlasse von aus- 
ländischen Behörden betreffend. — Die Verwendung von Justiz- „Referendären als Asfsstenren bei den Bezirks- 
Gerichten betreffend. — Priollegium gegen den Nachdruck des Lehrbuchs der Geschichte des Mittelalters 
von D. Kkco. — Ernennung des General-Majors, Grasen v. Sontheim zu Ludwigsburg zum lebens- 
länglichen Mitgliede der ersten Kammer der Stände des Königreichs. — Milde Stistung. — Vertheilung 
der akademischen Preiße. — Verfügung, die zollamtliche Behandlung der Postwägen betreffend. — Vieräne 
derungen in der Eintheilung der Zollämter. — Umlage der Gewerbe-Steuer für das Jahr 187/. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Fesisetzung bestimmter Tagc zu Ertheilung von Audienzen bei Sr. Majestät. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wuürttemberg. 
Bei allen seit dem Antritt Un serer Regierung erlassenen organischen Gesehen, 
Verordnungen und Dienst-Vorschriften war Unser unabläßiges Bestreben dahin gerich- 
tet, Unseren lieben und getreuen Unterthanen den Schutz und die Hülfe der obrig- 
keitlichen Behörden, welche sie für sich in Anspruch zu nehmen befugt sind, auf moͤg- 
lichst kurzem, leichtem und sicherem Wege zu gewähren.
	        
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