Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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1II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung cines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Clemm, bisher zu Cannstadt, nunmehr in Stuttgart 
seinen Wohnsih genommen hat, so wird solches hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Sturtgart den 16. November 1629. 
Maurcler. 
:B) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Einige Veränderungen in der Einrichtung der evangelisch-theologischen Seminare betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben Sich über die dermalige Einrichtung der 
cvangelisch-theologischen Seminare unterthänigsten Vortrag erstatten lassen, und hierauf 
durch höchste Entschließung vom 15. d. M. Folgendes verordnet: 
. 1. 
Der Normalstand eines Jahres-Curses (Promotion) in dem höhern sowohl, als 
in den niedern Seminaren wird auf dreißig Zöglinge festgeseet. 
. 2. 
Die Aufnahme in die niedern Seminare geschieht wie bisher in Folge einer Con- 
curs-Prüfung (Land-Exramen), welche unter der unmittelbaren Aufsicht und Leitung 
des K. Studienraths, als der mit der Aufnahme der Seminar-Zöglinge überhaupt be- 
auftragten Behörde vorgenommen wird. 
g. 3. 
Die seitherige Beschraͤnkung der gleichzeitigen oder successiven Aufnahme mehrerer 
Bruͤder ist aufgehoben.
	        
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