KC. 4.
Nach Beendigung des vierjährigen Laufes durch das niedere Seminar wird ein
abermaliger Concurs zwischen den Zöglingen des betreffenden Seminars und den übri-
gen Jünglingen, welche sich auf den Landes-Gymnasien oder auf anderem Wege zum
Studium der Theologie vorbereitet haben, eröffnet, und die dreißig Tüchtigsten aus
dieser Gesamtzahl (ohne Rücksicht auf bisherigen Seminar-Verband oder sonstige Vor-
schule) werden in das höhere Seminar zu Tübingen aufgenommen.
g. 6.
Der akademische Studienlauf der Seminaristen wird von fuͤnf auf vier Jahre
heruntergesetzt, den ausgezeichnetern Zoͤglingen aber, welche nach Vollendung ihres
Universitäts-Curses noch eine andere Lehr-Anstalt zu ihrer höhern Auobildung besuchen
wollen, zu diesem Bebuf eine Geld-Unterstühung von je Fünfhundert Gulden zugesicherr.
« 5.6.
Zur praktischen Vorbereitung der Kirchenamts-Candidaten (Dienst-Pröfungs-Ord-
nung vom 21. Februar 1829, +. 12) wird eine, der Stärke eines Jahres-Curses mir
Einschluß der außerhalb des Seminars studirenden Theologen entsprechende Zahl be-
sonders würdiger Pfarr-Geistlichen ausgczeichnet, welche zur Aufnahme, Belehrung und
Zubildung der neu angehenden Pfarr-Gehülfen auoschließlich ermächrigt, und für ihre
diesfallsige Bemühung durch einen Kosten-Beitrag von je Einhundert Gulden aus der
Staato-Casse belohnt werden. Auch versteht es sich von selbst, daß diese im Vorbe-
reitungs-Jahre stehenden Pfarr-Gehülfen außer der freien Wohnung und Verköstigung
im Pfarrhause keine weitere Belohnung für ihre Dienste anzusprechen haben.
65. 7.
Der bisher mit dem evangelisch-theologischen Seminar in Tübingen verbundene
Freitisch für Nicht= Seminaristen (Hospes-Tafel) wird aufgehoben, und in eine, für
jenzt auf dreitig Portionen bestimmte Zahl von Staats-Stipendien für Studirende der
juridischen, medicinischen und staatswirthschaftlichen Fakultät verwandelt, deren Betrag
auf jährliche Einhundert Fünfzig Gulden für Jeden festgeseht wird. Die Bewerber
umdiese Staats-Stipendien haben sich in Zukunft bei dem Kanzler der Universitär zu
melden.