Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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in dessen eigener Kirche alle Sonn- und Feier-Tage Predigt, alle drei Wochen Kinder— 
lehre, viermal des Jahrs das Abendmahl und alle Casual, Gottesdienste gehalten wer- 
den, 990 Kirchen-Genossen enthált, und nach Abzug von G0 fl. an Geld und Natura- 
lien zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds noch ein Einkommen von 2055 fl. 
nach den neuesten Normal-Preisen gewährt, haben sich innerhalb vier Wochen vor- 
schriftsmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
4) Die Vewerber um die erledigte evangel. Pfarrei Frommern, Diözese Balingen, 
haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftsmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu 
melden. Der Mutter-Ort enthält 336, die beiden Filialien Weilheim und Waldßerten 
aber, wovon ersteres eine halbe Stunde von dem Mutter-Ort entfernt, eine eigene 
Kirche und neben den Casual-Gotteödiensten, alle Sonn-Fest= und Feier-Tage Pre- 
digten und alle 14 Tage Kinderlehre hat, 910 Parr-Genossen. Das Einkommen ist, 
nach Abzug von 50 fl. für Reise-Kosten, auf 753 fl. nach den neuesten Normal-Preisen 
berechnet, worunter die Zehenten auf 15 Jahre um jährl. 371 fl. verpachtet sind. 
5) Die kbatholische Stadtpfarrei Schelklingen, Oberamts Vlanbeuern und De- 
kanats Ehingen, wird wieder besegt werden. Sie begreift im Pfarrorte samt Filialien 
995 Pfarr-Genossen und hat von Güter-Ertrag, Zehenten, Grund-Gefällen, Kapita- 
lien, Besoldungen und Gebühren Zoo fl. Einkommen. 
6) Durch den am 4. d. M. erfolgten Tod des Gerichts-Rotars Rahm ist das 
Gerichts-Rotariat Horb in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dasselbe haben 
sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. 
Am 17. d. M. sind die Rechts-Erkennenisse vom Monat December v. J. ausgegeben worden.
	        
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