Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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auf die Periode vom 1. Januar bis 50. Juni 1830 in dem gleichen Betrage und in 
gleicher Weise festgesetzt worden, wie solches durch die Verfügung vom 530. Juni 1823 
(Reg. Blatt S. 661) angeordnet worden ist; was andurch zu öffentlicher Kenntniß ge- 
bracht wird. « 
Stuttgart den 17. December 1829. 
Maucler. Schmidlin. Varnbüler. 
— — 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Marien-Cappell, im 
Dekanats-Bezirk Erailsheim, haben sich innerhalb rier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Im Pfarrorte sind 239, in den Filialien, die 
weder Kirchen noch Schulen haben, 279 Pfarr-Genossen, und das Einkommen ist auf 
516 fl. nach Sportel-Preißen berechnet. 
2) Die erledigte Stelle eines Professorats am oberen Gymnastum zu Stuttgart 
führt die Verpflichrung mit sich, wöckentlich zwölf, zeitwährend jedoch dreizehn Lehr- 
stunden in der römischen und griechischen Literatur zu ertheilen, womit zugleich die 
Aufgaben zu Uebersetzungen in die lateinische und griechische Sprache nebst der Durch- 
sicht der Arbeiten beziehungsweise alle acht und vierzehn Tage verbunden sind, und 
gewährt das normalmäßige Einkommen von 1200 fl. in Geld. Die Bewerber um diese 
Stelle haben innerhalb vierzehn Tagen ihre Eingaben an den K. Studienrath einzu- 
reichen. 
Druckfehler 
In der Nummer 61 des Reg. Blaxs vom Jahr 1829, S. 5914, Lin. 15., ist statt: Lesser zu 
lesen: „Leffer“.
	        
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