Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Oberaͤmter, in deren Bezirken Wasserstraßen vorkommen, nach der Vorschrift, welche 
unter dem 1. August 1325 in dem Regierungs-Blatt S. 454 ertheilt worden ist, in- 
nerhalb sechs Wochen von allen in diesem Jahre erforderlichen Ausbesserungen, welche 
eine Sperrung des Fahrwassers nothwendig machen könnten, Anzeige hieher zu machen, 
und wegen des Termins zur Sperrung der Wasserstraße die nähere Bestimmung zu 
erwarten. 
Stuttgart den 16. Februar 1830. Schmidlin. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
Preiß-Aufgabe für katholische Schullehrer. 
Den katholischen Schullehrern und Provisoren wird für das Jahr 1837 nachste- 
hende Preiß-Aufgabe vorgelegt: 
Wie muß ein Schulbuch beschaffen seyn, das für die ganze Dauer der gesetzli- 
chen Schulzeit in stufenweis geordneten Abtheilungen zum Lese= und Lehr- 
Buch in den katholischen Elementar= und Sonntags-Schulen auf dem Land 
und in kleineren Städten gebraucht werden soll? 
Welchen bereits bearbeiteten Beitrag liefert hiezu die deutsche Literatur? 
Die nach den Bestimmungen vom 1. December 1825 (Reg.Blatt S. 755) einge- 
richteten Abhandlungen müssen bio zum 1. März 1851 bei dem K. katholischen Kirchen- 
rath einkommen. 
Stuttgart den 27. Januar 1830. Camerer. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die nachgesuchte Entlassung des Gerichts-Aktuars Röll ist das Aktua- 
riat bei dem Oberamts-Gerichte Mergentheim in Erledigung gekommen. Die Bewer- 
ber um dasselbe haben sich innerhalb drei Wechen bei dem K. Gerichtshofe in Ell- 
wangen zu melden.
	        
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