Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

125 
1II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck des Werkes: Ueber das Wesen des evangelischen Geistlichen #c. 
von Hüffel. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 24. d. 
M. dem Hofbuchhändler Heper in Gießen ein Privilegium gegen den Nachdruck der 
bei ihm erscheinenden zweiten umgearbeiteten Ausgabe des Werkes: „Ueber das Wesen 
und den Beruf des evangelischen Geistlichen, 2 Theile, von dem Prälaten Hüffel in 
Carlsruhe,“ auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst ertheilt; welches unter Hin- 
weisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bü- 
cher-Rachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bebannt gemacht wird. 
Stuttgart den 26. Februar 1830. Schmidlin. 
2. Des Studienraths. 
Bekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Jünglinge. 
Zu Folge der im vorigen Monat vorgenommenen Prüfungen für das akademische 
Studium höherer Wissenschaften sind von den dabei erschienenen 65 Jünglingen 
von dem Studium der evangelischen Theologsle 1, 
von dem der katholischen Theologsee p8, 
von dem der ioraelitischen Theologie 1, 
von dem der Arzney-Wissenschaft und höhern hirurgie 11, 
von dem der Cameral-Wissenschat 2 
zurückgewiesen, folgende aber zu akademischen Studien ermächtigt worben: 
I. Zum Studium der evangelischen Theologie: 
1) Christian Georg Frledrich Amthor, Sohn des Oberamts-Richters in Göp- 
pingen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.