Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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gegen Caution von einem Professor oder Fakultaͤtslehrer, vier Werke auf einmal nach 
Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen muͤssen, und 
wenn kein Anderer sie will, sie wieder entlehnen können. 
Der botanische Garten ist im Sommer-Halbjahre täglich (mit Ausnahme der 
Sonn= und Feiertage) von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr geöffnet; 
das Naturalien-Cabinet im Sommer-Halbjahre jeden Donnerstag (au3ge- 
nommen, wenn auf den Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 
2—5 Uhr; 
der Fechtboden täglich (Sonntag und Donnerstag ausgenommen) von 123 bis 
2 Uhr. 
Das Ende der Ferien ist auf den 20. April festgesetzt, und die Studirenden wer- 
den erinnert, um so pünktlicher an diesem Tage aus den Ferien hieher zurückzukeh- 
ren, als am 21. April die Erbffnung sämtlicher Vorlesungen an der schwarzen Tafel 
bekannt gemacht werden wird, und alle Haupt-Vorlesungen unfehlbar am 23. April 
anfangen werden. 
Tübingen den 25. Februar 1830. 
Wachterr. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Förstersstelle zu Wilflingen, Forstamts Ell- 
wangen zweiter Elasse a) haben sich binnen vier Wochen bei der Finanz-Kammer des 
Jart-Kreises zu melden. 
2) Am 10. d. M. ist der Ober-Lieutenant im ersten Reiter-Regiment Prinz v. 
Hohenlohe-Ingelfingen zu. Ludwigsburg gestorben.
	        
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