Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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die evangelische Pfarrei Wangen, Dekanats Göppingen, dem Pfarr-Verweser 
Stoß zu Hohen-Asperg, im Dekanats-Bezirk Ludwigsburg, und 
die Rikolaus-Kaplanei zu Riedlingen dem Kaplan Pfrang zu Unlingen, Deka- 
nats Riedlingen, gnädigst zu verleihen geruht. 
Unter dem 10. d. M. erhielt der auf die katholische Georgs-Kaplanei in Ra- 
vensburg ernannte Martins-Kaplan Dick daselbst die Königliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verleihung der silbernen Civil-Verdiensi-Medaille an den Stiftungs-Pfleger Gußmann zu Dußlingen. 
Seine Königliche Majestät haben vermäöge höchster Entschließung vom 10. 
d. M. dem Stiftungs-Pfleger Johann Ulrich Gußmann zu Dußlingen, Oberamts 
Tübingen, welcher schon im Jahr 1828 sein Amts-Jubiläum als Schullehrer gefeiert 
hat, nunmehr aber auch seit fünfzig Jahren die Stiftungs-Pflegerstelle mit Treue und 
Fleiß bekleidet, zur Anerkennung seiner vieljährigen nüßlichen Dienstleistung, so wie 
zur Erweckung der Nacheiferung für andere Gemeinde-Dlener, die silberne Civil-Ver- 
dienst-Medaille in Gnaden zu verleihen geruht; welche ehrende Auszeichnung andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 11. März 1850. Schmidlin. 
2. Der Commission für die Erziehungshuser. 
Bestimmung des Kostgelds in der Taubstummen= und Blinden-Anstalt auf das Jahr vom 
4. Mai 18½/ und Termin zu Einreichung der Aufnahme-Gesuche. 
In Gemäßheit des neunten Artikels der Bekanntmachung vom 28. Januar 1823, 
die Einrichtung der Taubstummen= und Blinden-Anstalt zu Gmünd betreffend (Reg.
	        
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