Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

In, 10. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
  
Mittwoch, den 14. April 1830. 
—. 
  
Inhalt. 
#Königl. Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nach- 
ichten 
richten. 
Verfügungen der Departemenks. Wohnsitz= Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Privilegien 
a) gegen den Nachdruck mehrerer Schriften von Johanna Schopenhauer; b) gegen den Nachdruck 
mehrerer Schriften von dem Geheimen-Hofrath und Prosessor Leopold Gmelin, und H. A. v. Kamp. 
— Bekanntmachung, das Ergebniß der Prüfung der Candidaten der evangelischen Theologie im März 
4850 detreffend. — Bestellung von Schullehrer-Conserenz-Direktoren in den Diöcesen Marbach, Ulm, Tü- 
bingen und Crailsheim. — Veränderung der Revier-Eintheilung im Zwiefalter Forst. — Bildung eines 
neuen Neviers in dem Komburger Forst. 
Dienst· Erledigungen. 
  
—.— 
1 Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 7. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Präsidenten der Kammer der Standesherren, Fürsten 
von Hohenlohe-Hehringen, 
dem Geheimen-Rath, Minister des Innern, v. Schmidlin, so wie 
dem Geheimen-Rath, Finanz-Minister v. Varnbüler, den Friderichs-Orden zu 
verleihen, und 
den Präsidenten der Kammer der Abgeordneten, Dr. Weishaar, zum Commen= 
cthur des Ordens der Württembergischen Krone zu ernennen geruht.
	        
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