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e) Bekanntmachung, in Betreff der Besiimmung einer weiteren Abloͤsungs-Station zu Ablieferung
der Ausgewiesenen an der Grenze zwischen Wuͤrttemberg und Baden.
Da die Koͤniglich Wuͤrttembergische und die Großherzoglich Badensche Regierung
übereingekommen sind, daß außer den im H. 13 des Staats-Vertrags vom 7. März
1816 festgesetzten Stations-Orten fuͤr die Ablieferung der gegenseitig ausgewiesenen
Personen auch noch die Koͤniglich Wuͤrttembergische Stadt Oberndorf und die Groß-
herzoglich Badensche Stadt Hornberg als Ablbsungs-Stationen für diesen Zweck be-
handelt werden sollen, so wird solches unter Beziehung auf gedachten Staats-Vertrag
(Reg. Blatt von 1316, S. 290) hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht.
Stuttgart den 4. Jannar 1330. Schmidlin.
8) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Erinnerung an die Beobachtung der Erfordernisse bei Dienst-Anstellungs-Gesuchen.
Da die in den Verordnungen vom 1. Juni 1818 (Reg.Blatt S. 2771)0, vom
7. August 1823°(Reg. Blatt S. 578 und 591) und vom 20. August 1828 (Reg. Blatt
S. 709) vorgeschriebenen Erfordernisse bei Dienst-Anstellungs-Gesuchen im Finanz-De-
partement sehr häufig nicht beobachtet werden, so werden die erwähnten Bestimmungen
mit dem Aufügen wiederholt in Erinnerung gebracht, daß die Bittsteller es sich selbst
zuzuschreiben hätten, wenn ihre Gesuche in Ermanglung dieser Erfordernisse unberück-
sichtigt blieben.
Stuttgart den 51. December 1829. Varnbiler.
Dienst-Erledigung.
Durch die Pensionirung des bisherigen Oberamts-Arztes zu Kirchheim ist
dessen Stelle in Erledigung gekommen. Dieselbe ist mit einem Gehalt von 350 fl. nebst
einem Schreib-Materialien-Aversum von 10 fl. aus der Staats-Casse und mit einem
weiteren Gehalte von 150 fl., nebst einem weiteren Schreib-Materialien-Aversum von
10 fl. und einer Pferds-Ration aus Körperschafts-Cassen verbunden. Die Bewerber
haben sich innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Donau-Kreises zu melden.