Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 6. d. M. dem Handelsmann und Salzfactor 
Heinrich Keller zu Cannstadt den Titel eines Commerzien-Raths zu verleihen, und 
vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. die evangelische Stadtpfarrei Geiß- 
lingen dem Pfarrer Scholl in Steinheim, Dekanats Marbach, so wie 
das katholische Dekanatamt und die Stadtpfarr-Stelle in Ravensburg dem Ka- 
merariats-Verweser, Stadtpfarrer Eisele in Eßlingen, gnädigst zu übertragen geruht. 
Unter dem 1. April erhielt der zum Pfarrer in Rabenried ernannte Mari-Caplan 
Khuon von Leutkirch die Königliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Steiger zu Waldsee seinen Wohnsih nach Kißlegg, 
Oberamts Wangen, verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 7. April 1850. 
Fr den Justiz-Minister: 
Schwab. 
") Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Prloilegium gegen den Nachdruck mehrerer Schriften von Johanna Schopenhauer. 
Seine Königliche Majestát haben durch höchste Entschließung vom 24. d. M. 
der Johanna Schopenhauer in Weimar ein Prieilegium gegen den Nachdruck fol- 
gender von ihr verfaßten Werke, 
1) sämtliche Schriften von Johanna Schopenhauer bei Brockhaus in Leipzig und 
Sauerländer in Frankfurt a. M.,
	        
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