Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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a) fuͤr das Gesangbuch allein, ehne Anhang, 
auf Druckpapier . ..«.....«skr 
auf Schreibzeug . . 36kr. 
b) fuͤr den Anhang Een, T beitene Delcivi. Gebete) 
auf Druckpaprier . Ekr. 
auf Schreibzeung 5 kr. 
Bei den Eremplarien mit grebem Drack cin gros Octav ist der Preis gesetzt: 
a) fuͤr das Gesangbuch allein, * Anhong, 
auf Druckpapier zu . .. . . . . . 2338kr. 
auf Schreibzeug zu.. ... u40kr. 
b) fuͤr den Anhang 
auf Druckpapier za.. kEkir. 
auf Schreibzeug zu . .. .. . . GBekr. 
Der Preis der Exemplarien auf Velin= und anderen seineren Papiersorten darf 
böchstens der dreifache der Exemplarien auf Druckpapier seyn. 
Obige Preise gelten für den Ankauf in Stuttgart, wo die Verlagshandlung die 
Haupt-Niederlage zu halten hat. Die Transport-Kosten, so wie das Porto von den 
Bestellungen und Geldsendungen bat der Käufer zu leiden. 
Werden Gesangbücher gepackt verlangt, so darf von der Verlagshandlung auch 
die Emballage besonders verrechnet werden, wenn der Pack oben und unten mit der 
nöthigen Anzahl von Makulaturbögen umschlagen und mit Schnüren gebunden wird, 
und zwar bei einem Pack von 16 und mehr Exemplarien kr. auf 1 Exemplar, und 
bei einem Pack mit 5 bis 16 Exemplarien überhaupt 5 kr. vom Pack. 
Die oben angegebenen Preise gelten gleichförmig für das einzelne Exemplar, ohne 
daß die größere oder geringere Anzahl der bestellten Exemplarien einen Unterschied be- 
wirkt, und bei größeren Bestellungen findet weder ein Abzug am reis, noch die Zu- 
gabe von Frei-Eremplarien statt. 
Vorsiehendes wird nun zur Nachricht für das Publikum anmit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 20. April 1850. 
Für den Vorstand: 
Flart.
	        
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