Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Reisekosten-Aversum, das dem Oberamts-Arzte bei Vornahme der Visttation 
in Amtsorten gebührt (Minist. Verf. vom 16. Juli 1327, &F. 1, 2 u. 5, Reg. Bl. 
S. 327), werden vom 1. Juli d. J. an auf die Sraats-Casse übernommenz 
2) die dießfallsigen Anrechnungen sind daher jedesmal nach erfolgter Prüfung durch 
das Revisorat der Kreis-Regierung gleichzeitig mit den Abten über die Medi- 
cinal-Visitation an das Ministerium des Innern einzusenden, um dieselbe zur 
Zahlung anweisen zu können; 
3) die Reisekosten-Entschädigung des zum Durchgang einberufenen ärztlichen Per- 
sonals des Oberamts-Bezirks an angestellten und nicht angestellten Aerzten, 
Wundärzten, Geburtshelfern, Hebammen und Thierärzten (ebendas. K. 8) ist 
nach wie vor aus der Amtopflege zu bestreiten (Regulativ vom 12. Juni 1816, 
Reg.Blatt S. 155). 
Stuttgart den 1. Juni 1850. 
Schmidlin. 
b) Errichtung einer Pfarrei in Untermarchthal. 
Mit höchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs vom 2. d. M. ist 
zu Untermarchthal, Oberamts Ehingen, eine neue Pfarrei errichtet und die bisherige 
Kaplanei daselbst zu einer Pfarrstelle erhoben worden. 
Stuttgart den 5. Juni 1850. 
Schmidlin. 
2. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme cines ausübenden Arztes. 
Der Doktor der Medicin, Johann Friedrich Finckh aus Reutlingen, ist nach er- 
standener Prüfung zur Ausübung der innern Heilkunde ermächtigt worden. 
Stuttgart den 28. Mai 1850. 
Walther.
	        
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