Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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C) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekauntmachung, betreffend den Straf-Nachlaß für die vom 1. Januar bis 31. März 1830 
in den Staats.Waldungen begangenen Holzfrevel. 
Seine Königliche Majestät haben, in Berücksichtigung der Noth, welche die 
Strenge und ungewöhnlich lange Dauer des letztverflossenen Winters und die Erschbpfung 
der Holz-WVorräthe für die ärmere Elasse der Staats-Angehbrigen herbeigeführt hat, 
durch höchste Entschließungen vom 25. und 28. Mai d. J. zu verfügen gnädigst 
geruhr, 
daß für alle zur Abrügung der Forstämter und Finanzkammern geeigneten Holz- 
frevel, welche innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar bis 51. März 1830 ein- 
schließlich in den Staats-Waldungen für den eigenen Feuerungs-Bedarf began- 
Zen worden sind, die Strafe nebst dem Holzwerth-Ersatz nachgesehen werden 
solle; 
welches hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 2. Juni 1830. 
Varnbiüler. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Reichenbach, Dekanats 
Wildbad, welche mit Einschluß des Filials Dennjächt, in welchem keine öffentliche Got- 
tesdienste zu versehen sind, auch keine Schule sich befindet, 507 Kirchen-Genossen zählr, 
haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. Die Vesfoldung beträgt 
mit Einschluß einer vorläufig auf den geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds ge- 
nommenen Ergänzung 600 fl. nach Sportel-Preisen. 
2) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungs-Classe stehende Forstamt Ell- 
wangen haben ssch binnen vier Wochen bei der Finanz-Kammer des Jaxt-Kreifes zu 
melden.
	        
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