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Nro. 1.
Regierungs--Blatt
für das
Königreich Württemberg.
¾r Samstag, den 2. Jnnr 1830. *
Inhalt.
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Stiftung eines neuen Ritter-Ordens, unter dem Namen
des Königlich Württembergischen Friderichs-Ordens. — Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Das Rekultat der Concurs-Prüfung der Rechts-Candidaten im Mo-
nat December 1829 betressend. — Die Bestellung von zehn geprüsten Rechts-Candidaten zu Referendaren
zweiter Elasse berresfend. — Bekanntmachung, betreffend die Regulirung der Kost= und Heigungs-Preiße
für die Gesangenen bei den Bezirks-Aemtern auf die zweite Hälfte des Etats-Jahres 193/-.
Dienst-Erledigungen.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung,
betreffend die Stiftung eines neuen Nitter-Ordens, unter dem Namen des Königl. Württembergischen
Friderichs-Ordens.
Wir Wilheilm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg,
thun kund und fügen hiemit zu wissen:
Bewogen Lon dem MWunsche, die Erinnerung an Unseres verewigten Herr
Vaters Majestät und Gnaden und an Höchstdero große Verdienste um Unser
Königliches Haus und den Staat, durch ein weiteres Denkmal zu ehren und zu er-
halten, haben Wir beschlossen, einen neuen Ritter-Orden zu stiften, und demselben
den Namen des Königlich Württembergischen Friderichs-Ordens beizulegen.