Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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1II. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Departements des Innern: 
Des katholischen Kirchenraths. 
Den Stand des Interkalar, Fonds der n“.h. — des Königreichs am 31. März 4829 
In dem Regierungs-Blatt vom Jahr 1321, S. 818, wurde die Entstehungsweise, 
die Ratur und die Verwaltungs-Form des Interkalar-Fonds der katholischen Kirchen- 
stellen des Königreichs bekannt gemacht. 
dachdem die neueste Rechnung für 1823 geprüft und gutgeheißen worden ist, so 
werden, unter Beziehung auf die nächsinorhergehende Bekanntmachung im Regierungs- 
Blatt vom Jahr 1829, S. 403, die Ergebnisse jener Rechnung und der Stand des 
Fonds öffentlich dargelegt. 
Zum Voraus ist zu bemerken, daß auch im besagten Jahre wieder den hiernach 
verzeichneten, zu gering begabten Kirchenstellen ihre Interkalar-Gesälle von 183#x über- 
lassen wurden, ohne daß sie zum Interkalar-Fonde floßen. 
Die Interkalar-Fonds-Rechnung 1883 liefert folgendes Resultat: 
J. Orundfock. 
Derselbe hatte solgende Einnahmen= 
A) am 31. März 1828 waren vorhanden- 
1) Cassen-Vorrath.. 56862sl. 10kkr. 
2) Rückstäane 83598 fl. öbr. 
Daran giengen 0 
5) Ersaß-Posten: 
a)Tischtitel-Guthabhdbhen **i — 
Hieran giengen ein.. .. 25 fl. — 
Rest "% " ½. — 
b) anderr 975 fl. kr. 
davon wurden eingejogen . .. .. . 1103fl. öokr. 
Rest . . 871fl. 34kr. 
B) Neue Gefaͤlle im Laufe der Rechnungszeit 1833 
1) Interkalar-Gefälle, welche zum Interkalar-Fonds floßen, 
vom Jahr 1833.. . 1879#7 fl. 59# kr.
	        
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