Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

Beilage C. 
32 
Großherzogthum Hessen. 
(Wappenschild.) 
Personal-Beschreibung des Inhabers: 
Alter 
Größe 
.. Jahre. 
. Schuh . . . Zoll (Grofiher- 
goglich Hessisches Maas). 
Haare · 
Stirn 
Augenbraunen 
Augen 
Nase 
Mund 
Bart 
Kinn 
Angesicht 
Gesichtsfarbe 
Besondere Kennzeichen: 
Eigenhaͤndige Unterschrift 
des Inhabers. 
(Regierungs-Siegel.) 
Den wohnhaft zu . . .. im 
Großherzoglich Hessischen Landraths-Bezirk 
(Kanton . .. Provinz . . .. wird 
auf den Grund des beigebrachten Auszugs 
aus der Gewerbe-Steuer-Liste fuͤr das Jahr 
..hierdurch bezeugt, daß er als Inhaber 
des Gewerbe-Patents alls. (als 
Special-Beauftragter des zu an- 
säßigen welcher das Gewerbe-Pa- 
tent als besitzt und versteuert) 
befugt ist, im Laufe des gegenwärtigen 
Jahres, im ganzen Umfange des Großher= 
zogthums Waaren-Bestellungen (für ) 
aufzusuchen, und Waaren zum Wiederver- 
kauf zu erstehen, auch daß er für seine Per- 
son das Indigenat des Großherzogthums 
genießt. 
Derselbe darf jedoch von den Waaren, 
auf welche er Bestellungen suchen will, nur 
Proben, und weder seine eigenen noch auf- 
gekaufte Waaren mit sich herumführen, und 
muß leßtztere frachtweise an ihren Bestim- 
mungs-Ort befördern lassen. 
den ten 18.. 
Großherzoglich Hessische Regierung 
der Provinz. 
Zur Beglaubigung saͤmtlicher Formulare: 
Der Kanzlei-Direktor des K. Finanz-Ministerium: 
Schmidlin.
	        
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